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DSDL Störungsdienst

Strom/Wasser(0175) 5934000
Kläranlage DLG(0175) 5934011
Kläranlage LAU(09071) 7067600

ab Samstag, den 13. Mai 2023 ist das Eichwaldbad wieder geöffnet

Gleichzeitig weisen wir drauf hin, dass die Schwimmhalle der Mittelschule mit Wirkung ab 30. April 2023 während der Sommermonate geschlossen ist.

Willkommen bei den DSDL

Ihr günstigster Tarif

Bei den DSDL bekommen Sie immer den günstigsten Tarif für Ihren individuellen Energiebedarf. Nutzen Sie dazu den DSDL Tarifrechner oder lassen Sie sich im Kundencenter beraten. Im gesamten Landkreis Dillingen stehen grundsätzlich die Tarife „Licht & Kraft“ und „ÖKOStrom“ zur Verfügung.

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Umzug leicht gemacht

Sie möchten einen neuen Stromanschluss anmelden oder einen bestehenden Stromanschluss um- bzw. abmelden? Dann füllen Sie einfach unser Online-Formular aus.

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Eichwaldbad geschlossen.

Badespaß pur

Mitte Mai bis Anfang September
Tägliche Öffnungszeiten von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Bei schlechter Witterung ist das Bad nur von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.

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News & Aktionen

Neues zu Erzeugungsanlagen

Information bezüglich Nullbesteuerung ab 01.01.2023 für Sie als Anlagenbesitzer

 

Sie hatten bereits in 2022 eine PV-Anlage bei uns angemeldet und Sie erhielten regelmäßige Abschläge?

Oder haben Sie in 2022 eine Anlage bei uns angemeldet und wurden erstmalig für 2022 abgerechnet?

DANN ändert sich für Sie nichts. Sie erhalten weiterhin Ihre Gutschriften und Abrechnungen mit Ihrem gewählten und gewohnten Umsatzsteuerausweis. D.h. die ursprünglich gewählte Besteuerungsform wird mit allen bisher schon geltenden Regelungen weiter angewandt.

Ab 01.01.2023 unterliegt die Lieferung von Solarmodulen und den für den Betrieb der Photovoltaikanlage wesentlicher Komponenten und der Speicher für diese Anlage gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz dem Steuersatz von 0 %, so dass für viele Anlagenbetreiber es sich vorteilhafter auswirken kann, von der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Umsatzsteuergesetz Gebrauch zu machen.

  • Für die passende Besteuerungsform für Sie können und dürfen wir keinerlei Auskunft geben. Die Besteuerungsform wählen Sie als Anlagenbetreiber.
  • Bei Rückfragen etc., empfehlen wir Ihnen diesbezüglich dringend die Rücksprache mit Ihrem steuerlichen Berater.

 

An der Mitteilungspflicht gegenüber dem Netzbetreiber und ggf. dem Finanzamt ändert sich nichts, Sie müssen uns weiterhin jegliche Änderungen zur gewählten Besteuerungsform mitteilen.

Wir bitten Sie Änderungen schnellstmöglich anzuzeigen.

 

Die Besteuerungsform von Neu- sowie die Änderung von Bestandsanlagen können Sie uns mit dem Formular Umsatzsteuernachweis für Einspeiser anzeigen.

 

Einige Informationen finden Sie auch unter den nachfolgenden Links:

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Hilfe_fuer_Photovoltaikanlagen_2022.pdf

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2023-02-27-nullsteuersatz-fuer-umsaetze-im-zusammenhang-mit-bestimmten-photovoltaikanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Energiepreisbremse für Strom und Fernwärme

Die Energiepreisbremse gilt ab Januar 2023 und wird von uns gemäß den geltenden Bestimmungen ab März 2023 umgesetzt. Sie gilt zunächst bis 31.12.2023, kann aber durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

Fragen zu den Energiepreisbremsen und zur Abschöpfung von Überschusserlösen beantwortet seit dem 01.03.23 auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Es wurde hierzu eine kostenlose Hotline eingerichtet:                   0800 78 88 900

Strom

Privathaushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh zahlen für 80% ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose 40 ct/kWh brutto.

Bei Netzentnahmestellen an denen über 30.000 kWh entnommen werden, ist für 70% der Jahresverbrauchsprognose ein Referenzpreis von 13 ct/kWh vor Netzentgelten, Messstellenentgelten, Abgaben, Umlagen und Steuern zu bezahlen.

Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeits- bzw. Energiepreis Ihres aktuell gültigen Tarifs. Sollten Ihre Vertragskonditionen günstiger sein, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Preis für jede Kilowattstunde.

Für Entnahmestellen mit Lastgangmessung (RLM) wird der gemessene Wert von 2021 als Grundlage zur Berechnung herangezogen.

 

Fernwärme

Bei Letztverbrauchern, die weniger als 1,5 Mio. kWh Fernwärme verbrauchen, ist der Preis bei 9,5 ct/kWh brutto für 80% des im September 2022 prognostizierten individuellen Fernwärmeverbrauchs gedeckelt.

Haushaltskunden sowie kleine Unternehmen müssen nicht aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten. Die DSDL als Ihr Energieversorger informieren Sie bis zum 01.03.2023 über Ihre individuelle Entlastung und Ihren neuen monatlichen Abschlag. Die Monate Januar und Februar werden rückwirkend im März erstattet.

Unternehmen, deren Entlastung an sämtlichen Netzentnahmestellen monatlich 150.000 € übersteigt, müssen sich bis spätestens 31. März 2023 bei ihrem Lieferanten melden – siehe hierzu § 30 Selbsterklärung von Letztverbrauchern StromPBG.

 

Weitere Informationen sowie Rechenbeispiele finden Sie auch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html

 

Stand 07.02.2023

Eislaufplatz öffnet auch in diesem Winter nicht

Es waren in den vergangenen Jahren meist nur wenige Tage in denen man auf dem Eislaufplatz am Dillinger Eichwaldbad Schlittschuhlaufen konnte, heuer wird der Eislaufplatz wie auch schon im Vorjahr definitiv nicht öffnen.

Die Umfangreichen Baumaßnahme am Blockheizkraftwerk mit der Errichtung eines 150m³ Pufferspeichers sind noch nicht ganz abgeschlossen. Die Mauer bzw. Aufkantung, die künftig den Bereich Pufferspeicher vom Eislaufplatz trennt, konnte nicht mehr errichtet werden. Dadurch kann der Platz nicht mit Wasser gefüllt werden. Ob der Eislaufplatz aufgrund der aktuellen Corona Situation überhaupt hätte geöffnet werden können, ist ohnehin nicht klar, und ob es dann auch kalt genug wird ebenso. Deshalb haben sich die Verantwortlichen der DSDL dazu entschieden heuer keinen Eislaufplatz anzubieten. Auch bei den wenigen Öffnungstagen beliefen sich die Kosten immer auch im unteren 4-stelligen Bereich.

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