Energiepreisbremse für Strom und Fernwärme Die Energiepreisbremse gilt ab Januar 2023 und wird von uns gemäß den geltenden Bestimmungen ab März 2023 umgesetzt. Sie gilt zunächst bis 31.12.2023, kann aber durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden. Fragen zu den Energiepreisbremsen und zur Abschöpfung von Überschusserlösen beantwortet seit dem 01.03.23 auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Es wurde hierzu eine kostenlose Hotline eingerichtet: 0800 78 88 900 Strom Privathaushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh zahlen für 80% ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose 40 ct/kWh brutto. Bei Netzentnahmestellen an denen über 30.000 kWh entnommen werden, ist für 70% der Jahresverbrauchsprognose ein Referenzpreis von 13 ct/kWh vor Netzentgelten, Messstellenentgelten, Abgaben, Umlagen und Steuern zu bezahlen. Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeits- bzw. Energiepreis Ihres aktuell gültigen Tarifs. Sollten Ihre Vertragskonditionen günstiger sein, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Preis für jede Kilowattstunde. Für Entnahmestellen mit Lastgangmessung (RLM) wird der gemessene Wert von 2021 als Grundlage zur Berechnung herangezogen. Fernwärme Bei Letztverbrauchern, die weniger als 1,5 Mio. kWh Fernwärme verbrauchen, ist der Preis bei 9,5 ct/kWh brutto für 80% des im September 2022 prognostizierten individuellen Fernwärmeverbrauchs gedeckelt. Haushaltskunden sowie kleine Unternehmen müssen nicht aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten. Die DSDL als Ihr Energieversorger informieren Sie bis zum 01.03.2023 über Ihre individuelle Entlastung und Ihren neuen monatlichen Abschlag. Die Monate Januar und Februar werden rückwirkend im März erstattet. Unternehmen, deren Entlastung an sämtlichen Netzentnahmestellen monatlich 150.000 € übersteigt, müssen sich bis spätestens 31. März 2023 bei ihrem Lieferanten melden – siehe hierzu § 30 Selbsterklärung von Letztverbrauchern StromPBG. Weitere Informationen sowie Rechenbeispiele finden Sie auch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html Stand 07.02.2023
Eislaufplatz öffnet auch in diesem Winter nicht Es waren in den vergangenen Jahren meist nur wenige Tage in denen man auf dem Eislaufplatz am Dillinger Eichwaldbad Schlittschuhlaufen konnte, heuer wird der Eislaufplatz wie auch schon im Vorjahr definitiv nicht öffnen. Die Umfangreichen Baumaßnahme am Blockheizkraftwerk mit der Errichtung eines 150m³ Pufferspeichers sind noch nicht ganz abgeschlossen. Die Mauer bzw. Aufkantung, die künftig den Bereich Pufferspeicher vom Eislaufplatz trennt, konnte nicht mehr errichtet werden. Dadurch kann der Platz nicht mit Wasser gefüllt werden. Ob der Eislaufplatz aufgrund der aktuellen Corona Situation überhaupt hätte geöffnet werden können, ist ohnehin nicht klar, und ob es dann auch kalt genug wird ebenso. Deshalb haben sich die Verantwortlichen der DSDL dazu entschieden heuer keinen Eislaufplatz anzubieten. Auch bei den wenigen Öffnungstagen beliefen sich die Kosten immer auch im unteren 4-stelligen Bereich.
Vier neue Auszubildende bei den DSDL Auch in diesem Jahr beginnen vier junge Menschen eine qualifizierte Berufsausbildung im technischen und kaufmännischen Bereich. Für Werkleiter Wolfgang Behringer und seine Stellvertreterin Silvia Rueß ist es wichtig, als regionales Unternehmen Verantwortung für die hier lebenden Menschen zu übernehmen. Dazu gehört natürlich auch, Jugendlichen den Start ins Berufsleben zu ermöglichen. Gezielte Nachwuchsförderung ist von großer Bedeutung für die DSDL, denn die vielseitigen Anforderungen im Ver- und Entsorgungsbereich können nur mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigt werden.