Auszubildende bei den DSDL Auch in diesem Jahr beginnen junge Menschen bei uns eine qualifizierte Berufsausbildung. Wir durften zum 1.September zwei neue Azubis begrüßen, Andreas wird seine Ausbildung im Bereich Strom absolvieren, Jaron im Bereich Bäder. Herzlich Willkommen in unserem Team und viel Spaß und Erfolg bei den DSDL .
Wegen einer Systemumstellung sind die DSDL nur eingeschränkt erreichbar Die Energiewirtschaft verändert sich rasend schnell weshalb bei den DSDL eine Software- und Systemumstellung notwendig wird. Diese Umstellung wird in den ersten Ferienwochen vom 31.07. bis 14.08.2023 stattfinden. In dieser Zeit bleiben unsere Kundencenter geschlossen und wir sind telefonisch nur bedingt und nur für Notfälle erreichbar. Unsere technischen Ansprechpartner sind wie gewohnt für Sie unter den bekannten Rufnummern erreichbar. Wir sind ab dem 16.08.2023 zu den gewohnten Zeiten wieder für Sie erreichbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis
Neues zu Erzeugungsanlagen Information bezüglich Nullbesteuerung ab 01.01.2023 für Sie als Anlagenbesitzer Sie hatten bereits in 2022 eine PV-Anlage bei uns angemeldet und Sie erhielten regelmäßige Abschläge? Oder haben Sie in 2022 eine Anlage bei uns angemeldet und wurden erstmalig für 2022 abgerechnet? DANN ändert sich für Sie nichts. Sie erhalten weiterhin Ihre Gutschriften und Abrechnungen mit Ihrem gewählten und gewohnten Umsatzsteuerausweis. D.h. die ursprünglich gewählte Besteuerungsform wird mit allen bisher schon geltenden Regelungen weiter angewandt. Ab 01.01.2023 unterliegt die Lieferung von Solarmodulen und den für den Betrieb der Photovoltaikanlage wesentlicher Komponenten und der Speicher für diese Anlage gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz dem Steuersatz von 0 %, so dass für viele Anlagenbetreiber es sich vorteilhafter auswirken kann, von der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Umsatzsteuergesetz Gebrauch zu machen. Für die passende Besteuerungsform für Sie können und dürfen wir keinerlei Auskunft geben. Die Besteuerungsform wählen Sie als Anlagenbetreiber. Bei Rückfragen etc., empfehlen wir Ihnen diesbezüglich dringend die Rücksprache mit Ihrem steuerlichen Berater. An der Mitteilungspflicht gegenüber dem Netzbetreiber und ggf. dem Finanzamt ändert sich nichts, Sie müssen uns weiterhin jegliche Änderungen zur gewählten Besteuerungsform mitteilen. Wir bitten Sie Änderungen schnellstmöglich anzuzeigen. Die Besteuerungsform von Neu- sowie die Änderung von Bestandsanlagen können Sie uns mit dem Formular Umsatzsteuernachweis für Einspeiser anzeigen. Einige Informationen finden Sie auch unter den nachfolgenden Links: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Hilfe_fuer_Photovoltaikanlagen_2022.pdf https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2023-02-27-nullsteuersatz-fuer-umsaetze-im-zusammenhang-mit-bestimmten-photovoltaikanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=1