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Strom/Wasser(0175) 5934000
Kläranlage DLG(0175) 5934011
Kläranlage LAU(09071) 7067600

DSDL Datenschutz­erklärung „Kunde“

Präambel

Für die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen war schon nach dem bis zum 24. Mai 2018 geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) der umfassende Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Kunden und sonstiger Vertragspartner, die natürliche Personen sind (nachfolgend einzeln und zusammen als „betroffene Personen“ benannt), von außerordentlicher Wichtigkeit, so dass diese Daten auch bereits bisher von den Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen mit großer Vertraulich- und Gewissenhaftigkeit erhoben sowie verarbeitet wor-den sind. Dies gilt im Rahmen und auf der Grundlage der seit dem 25. Mai 2019 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union sowie dem seit diesem Datum ebenfalls geltenden BDSG-neu natürlich weiter so.
Die vorliegende Datenschutzerklärung „Kunde“ (nachfolgend nur Datenschutzerklärung genannt) dient zur Um-setzung der Informationspflichten der Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen nach Art. 13 DS-GVO (Datenerhe-bung bei der betroffenen Person) und Art. 14 DS-GVO (Datenerhebung bei Dritten zur betroffenen Person) als Verantwortlicher gegenüber betroffenen Personen, wenn personenbezogene Daten bei betroffenen Personen oder bei Dritten erhoben und von den Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen verarbeitet werden. Sie gilt für die insgesamt oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomati-sierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, und dient dem Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten betroffener Personen, insbesondere dem Recht auf Schutz der eigenen personenbezogenen Daten.
Dies vorausgeschickt, informieren die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen betroffene Personen aufgrund von Art. 13 und 14 DS-GVO hiermit im Rahmen der vorliegenden Datenschutzerklärung wie folgt.

1. Begrifflichkeiten

1.1 „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind die:

Donau-Stadtwerke Dillingen Lauingen,
Regens-Wagner-Straße 8
89407 Dillingen

vertreten durch Herrn Wolfgang Behringer
Telefon: 09071 7067-0
Amtsgericht Augsburg – Registergericht – HRA 14739

1.2 Diese Datenschutzerklärung betrifft und umfasst „personenbezogene Daten“. Das sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (nachfolgend nur „betroffene Person“ genannt) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person ange-sehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Vor- und Nachnamen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologi-schen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Hierzu können insbesondere folgende personenbezogene Daten einer betroffenen Person gehören: Personalien (z.B. Familienname, Vorname, postalische Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand und Beruf), Telefonnummer, Fax-Nummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten (z.B. Kontonummer, IBAN, Kredit-institut), Passwörter, Daten zu einer Verbrauchsstelle oder einem Netzanschluss (z.B. Art des Zählers, Zählernummer, Zählerstände und Verbrauch), Abrechnungsdaten (z.B. Kundennummer, bei Energie die Marktlokations-Identifikationsnummer und Rechnungsnummer), Daten zum Zahlungsverhalten sowie – bei der Energieversorgung – Daten im Rahmen eines Versorgerwechsels (bisheriger und neuer Versorger).

1.4 „Einwilligung“ der betroffenen Person meint jede freiwillig, für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung der betroffenen Person, mit der diese dem Verantwortlichen zu ver-stehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

1.5 Empfänger von personenbezogenen Daten sind natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrich-tungen oder andere Stellen, denen vom Verantwortlichen personenbezogene Daten offengelegt werden.

1.6 Auftragsverarbeiter ist jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

2. Ansprechperson für Datenschutz

Datenschutzbeauftragte(r) ist:

Schmid Frank Rechtsanwälte PartG mbB
Herr Wolfgang Schmid
Katharinengasse 11 b
86150 Augsburg

Telefon: 0821 4540543
E-Mail: datenschutz@dsdl.de

3. Zwecke der Verarbeitung personen­bezogener Daten und deren Rechts­grundlagen

Der Verantwortliche ist u.a. im Bereich der Daseinsvorsorge tätig und erbringt in diesem Zusammenhang Leistungen der verschiedensten Arten, zu welchen insbesondere die Versorgung von Letztverbrauchern mit Energie und/oder Wasser sowie der Betrieb eines oder mehrerer Verteilernetze (mit oder ohne Mess-stellenbetrieb) gehören können. Maßgeblich für die vorliegende Datenschutzerklärung und von dieser umfasst sind in Bezug auf die jeweils konkret betroffene Person diejenigen Leistungen (ein Tun, Dulden oder Unterlassen), die der Verantwortliche und die jeweils konkret betroffene Person vor, während und/oder nach einer zwischen ihnen bestehenden Rechtbeziehung erbringen und/oder entgegennehmen.
Um diese Leistungen erbringen zu können und somit die damit verfolgten Zwecke (z.B. Energielieferung, Messung oder Netzbetrieb) zu erreichen, benötigt der Verantwortliche personenbezogene Daten. Ohne solche personenbezogenen Daten einer konkret betroffenen Person ist es dem Verantwortlichen nicht möglich oder wesentlich erschwert, den Zweck einer zwischen ihm und der konkret betroffenen Person bestehenden Rechtsbeziehung zu erreichen. Das betrifft, je nach der Marktrolle, die der Verantwortliche gegenüber der konkret betroffenen Person wahrzunehmen und zu erfüllen hat, z.B. die Versorgung mit Strom, Gas und/oder Wasser sowie den Betrieb des örtlichen Verteilernetzes und/oder den Messstellen-betrieb. Aber auch zur Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen ist zur umfassenden und im Sinne der konkret betroffenen Person bestmöglichsten Leistungserbringung durch den Verantwortlichen die Verar-beitung personenbezogenen Daten zwingend und damit unabdingbar notwendig.
Dies vorausgeschickt, gilt in Bezug auf die Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, und den jeweiligen Rechtsgrundlagen dazu nach der DS-GVO das Folgende.

3.1 Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Anbahnung und Erfüllung von Verträgen sowie deren – auch nach-vertragliche – Abwicklung, deren Vertragsparteien die jeweils konkret betroffene Person einerseits und der Verantwortliche andererseits sind [vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO].

3.2 Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher sowie behördlicher Vorgaben
Der Verantwortliche unterliegt – je nachdem, welche Leistungen er gegenüber der konkret betroffenen Personen erbringt – gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen (z.B. §§ 17, 18 EnWG = Netzbetrieb, §§ 36 ff EnWG = Grundversorgung bei Strom und Gas, AVBWasserV und MsbG = grundzuständiger Messstellenbetreiber bei Strom und Gas). Um den damit verbundenen Zwecken entsprechen zu können, ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich [vgl. Art. 6 Abs. lit. 1 c) DS-GVO].

3.3 Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse
Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann auch – in Bezug auf eine konkret betroffene Person – zum Zweck der Wahrnehmung von Aufgaben durch den Verantwortlichen erfolgen, die im öffentlichen In-teresse liegen und soweit diese Aufgaben vom Verantwortlichen wahrgenommen werden [vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO]. Die Daseinsvorsorge mit Energie und Wasser sowie der Betrieb des örtlichen Vertei-lernetzes liegen z.B. in einem solchen öffentlichen Interesse.

3.4 Datenverarbeitung aus berechtigtem Interesse
Der Verantwortliche kann personenbezogene Daten konkret betroffener Personen, in zulässiger Weise auch zum Zwecke der Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen und/oder eines Dritten [vgl. Art. 6 Abs. lit. 1 f) DS-GVO] verarbeiten. Dritter in diesem Sinne ist z.B. aus der Sicht des Verant-wortlichen in der Marktrolle des Messstellenbetreibers ein Drittlieferant, dem der Verantwortliche Ver-brauchsdaten einer konkret betroffenen Person übermittelt.
Berechtigte Interessen können dabei – jeweils in Bezug auf einen konkreten Vorgang – insbesondere sein:

  • zwischen dem Verantwortlichen und einer konkret betroffenen Person einen Vertrag anzubahnen, durchzuführen und/oder nach dessen Ende abzuwickeln; gleiches gilt für einen Vertrag zwischen einer konkret betroffenen Person und einem Dritten, in dessen Zusammenhang der Verantwortliche Leistungen erbringt,
  • Maßnahmen zur Verbesserung von Service und Produkten durchzuführen und neue Produkte so-wie Dienstleistungen für natürliche Personen im Bereich der Daseinsvorsorge zu entwickeln und an diese anbieten zu können,
  • Energiedienstleistungen zu erbringen, insbesondere nach dem Gesetz über Energiedienstleistun-gen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), wozu alle Tätigkeiten gehören, die auf der Grundlage eines Vertrags oder im Zusammenhang mit der Anbahnung eines solchen vom Verant-wortlichen erbracht werden mit dem Ziel, zu überprüfbaren und mess- oder schätzbaren Energieeffizienzverbesserungen oder Primärenergieeinsparungen sowie zu einem physikalischen Nutzeffekt, einem Nutzwert oder zu Vorteilen als Ergebnis der Kombination von Energie mit energieeffizienter Technologie oder mit Maßnahmen wie beispielsweise Betriebs-, Instandhaltungs- und Kontrollaktivitäten zu gelangen,
  • Markt- und Meinungsforschung durchzuführen bzw. von Markt- und Meinungsforschungsinstituten durchführen zu lassen, um die Qualität von Leistungen des Verantwortlichen im Interesse von betroffenen Personen zu verbessern und zu optimieren sowie mit anonymisierten Daten Analysen durchzuführen,
  • in Konsultation und Datenaustausch mit Auskunfteien (z.B. Schufa, Creditreform) zur Ermittlung von Bonitäts- bzw. Zahlungsausfallrisiken zu treten, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzun-gen des § 31 BDSG-neu, sowie mit Dritten Adressermittlungen durchzuführen (z.B. bei Umzügen), sowie
  • die Durchsetzung rechtlicher (Zahlungs-)Ansprüche und Aufklärung von Straftaten im Zusammenhang mit Leistungen des Verantwortlichen (z.B. Strom- oder Wasserdiebstahl), um auch auf die-sem Weg eine preisgünstige Versorgung der Allgemeinheit zu gewährleisten, wie dies für Energie im Rahmen von § 1 Abs. 1 EnWG gesetzlich vorgegeben ist.

4. Andere Zwecke der Daten­verarbeitung

4.1 Sollte der Verantwortliche beabsichtigen, personenbezogene Daten von konkret betroffenen Personen für andere als den in der vorstehenden Ziffer 3. genannten Zwecken zu verarbeiten, so stellt der Verantwort-liche davon konkret betroffenen Personen vor einer solchen Verarbeitung Informationen über solche an-deren Zwecke und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß der vorstehenden Ziffer 3. zur Verfügung.

4.2 Ziffer 4.1 gilt nicht,

  • wenn eine Weiterverarbeitung analog gespeicherte Daten betrifft, bei der sich der Verantwortliche durch die Weiterverarbeitung unmittelbar an die konkret betroffene Person wendet, der Zweck mit dem ursprünglichen Erhebungszweck gemäß der DS-GVO vereinbar ist, die Kommunikation mit der betroffenen Person nicht in digitaler Form erfolgt und das Interesse der konkret betroffenen Person an der Informationserteilung nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere mit Blick auf den Zusammenhang, in dem die Daten erhoben wurden, als gering anzusehen ist, oder
  • die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche beeinträchtigen würde und die Interessen des Verantwortlichen an der Nichterteilung der Information die Interessen der betroffenen Person überwiegen.
    Der Verantwortliche wird dokumentieren, aus welchen Gründen er von einer Information abgesehen hat.

5. Ausnahmen von der Informations­pflicht des Verant­wortlichen nach Art. 13, 14 DSGVO

Informationspflichten des Verantwortlichen nach Art. 13, 14 DSGVO bestehen nicht, wenn und soweit eine konkret betroffene Person bereits über die entsprechenden Informationen verfügt, wenn sich die Unterrichtung der betroffenen Person als unmöglich erweist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. Letzteres richtet sich vor allem nach dem zeitlichen und finanziellen Aufwand, den der Verantwortliche für entsprechende Informationen zu leisten hätte und/oder nach der Anzahl der zu informierenden betroffenen Personen.

6. Daten, die vom Verant­wortlichen nicht bei einer betroffenen Person selbst erhoben wurden

6.1 Je nachdem, welche Leistungen der Verantwortliche gegenüber einer konkret betroffenen Person erbringt (etwa als Strom-, Gas- und/oder Wasserversorger, Netzbetreiber und/oder Messstellenbetreiber), ist es zur Erfüllung seiner diesbezüglichen vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten gegenüber der konk-ret betroffenen Person in vielen Fällen erforderlich und notwendig, dass der Verantwortliche auch von Dritten personenbezogene Daten zur jeweils konkret betroffenen Person erhält und verarbeitet (z.B. bei der Energieversorgung Messdaten vom Messstellenbetreiber). Das hat seinen Grund darin, dass die Energie- und Wasserversorgung wie auch der Netzbetrieb – insbesondere im Zusammenhang mit den dabei anfallenden und zu verarbeitenden personenbezogenen Daten – sehr komplexe Vorgänge darstel-len, an denen in der Regel mehrere Marktteilnehmer (z.B. Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) in verschiedenen Marktrollen beteiligt sind.

6.2 Wegen der Anzahl und Verschiedenheit der in Ziffer 6.1 angesprochenen Marktteilnehmer und aufgrund des Umstandes, dass diese nicht selten wechseln (z.B. Drittlieferanten bei Strom oder Gas oder der Messstellenbetreiber im Verhältnis zum Netzbetreiber), ist es nicht möglich, diese anderen Marktteilneh-mer stets aktuell und im Einzelnen einer konkret betroffenen Person zu benennen, zumal die konkret be-troffene Person in der Regel bereits über die entsprechenden Informationen durch andere Marktteilneh-mer verfügt, wie z.B. bei einem von der betroffenen Person selbst veranlassten Lieferantenwechsel bei Strom bzw. Gas oder bei einem Wechsel des Messstellenbetreibers konkret. Betroffene Personen kön-nen aber beim Verantwortlichen Namen und Kontaktadressen solcher anderer Marktteilnehmer und, so-fern dem Verantwortlichen bekannt und vorhanden, die Kontaktdaten deren Datenschutzbeauftragten je-derzeit kostenfrei nachfragen.

6.3 Im Hinblick auf die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verantwortlichen und deren Rechtsgrundlagen in Bezug auf Daten, die nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben wur-den, sondern von Dritten stammen, gelten die Bestimmungen gemäß der vorstehenden Ziffern 3. und 4. entsprechend.

6.4 Im Übrigen gelten bezüglich der in Ziffer 6.1 genannten Daten die gleichen Informationen und Hinweise des Verantwortlichen wie in Bezug auf personenbezogene Daten, die der Verantwortliche von betroffenen Personen selbst erlangt hat.

7. Empfänger personen­bezogener Daten

7.1 Innerhalb des Unternehmens des Verantwortlichen erhalten diejenigen Personen Zugriff auf personenbe-zogene Daten, die diese zur Erfüllung der in den Ziffern 3. und 4. genannten Zwecke benötigen.

7.2 Empfänger personenbezogener Daten betroffener Personen können – je nachdem, welche Leistungen der Verantwortliche gegenüber einer konkret betroffenen Person erbringt – u.a. sein: Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Versorger (auch Drittlieferant), Abrechnungsdienstleister und/oder Inkassounternehmen.

7.3 Der Verantwortliche bedient sich zur Erfüllung seiner vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen ge-genüber betroffenen Personen zum Teil auch Dienstleister und Erfüllungsgehilfen (z.B. zur Abrechnung, Handwerker und Fachbetriebe), ebenso ggf. Auftragsverarbeiter, und übermittelt an diese personenbezo-gene Daten, soweit dies zur Erfüllung von vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber ei-ner konkret betroffenen Person veranlasst ist.

7.4 An die in den Ziffern 7.2 und 7.3 genannten Dritte werden personenbezogene Daten vom Verantwortli-chen nur übermittelt, wenn dies im Rahmen der in den Ziffern 3. und 4. genannten Zwecke stattfindet.

8. Beginn und Dauer der Speicherung personen­bezogener Daten sowie deren Löschung

8.1 Der Verantwortliche speichert personenbezogene Daten zu den in den Ziffern 3. und 4. genannten Zwecken.

8.2 Personenbezogene Daten werden ab der ersten Erhebung durch den Verantwortlichen von diesem auch verarbeitet.

8.3 Der Verantwortliche speichert personenbezogene Daten nur solange, wie dies zur Erfüllung und Abwicklung vertraglicher (auch nachvertraglicher) oder gesetzlicher Pflichten erforderlich ist, zu deren Zwecken der Verantwortliche die jeweiligen Daten erhoben hat. Danach werden diese Daten unverzüglich gelöscht, es sei denn, der Verantwortliche benötigt diese noch bis zum Ablauf gesetzlicher Verjährungsfristen zu Beweiszwecken für zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung zu einer konkret betroffenen Person oder wegen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, die sich z.B. aus buchhalterischen Gründen, dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung, dem Kreditwesengesetz und dem Geldwäschegesetz ergeben können. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung von Unterlagen betragen bis zu zehn Jahre.

8.4 Spätestens nach Ablauf aller relevanten gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (maximal 10 Jahre nach Vertragsende) wird der Verantwortliche die personenbezogenen Daten der jeweils konkret betroffenen Person löschen.

8.5 Die in den vorstehenden Ziffern genannten Fristen beziehen sich jeweils auf die insofern betroffene einzelne Information als eigenständiger Teil der insgesamt vom Verantwortlichen zu einer konkret betroffenen Person verarbeiteten personenbezogenen Daten.

9. Rechte von konkret betroffenen Personen

9.1 Konkret betroffene Personen haben gegenüber dem Verantwortlichen im Rahmen der DS-GVO sowie des BDSG-neu in Bezug auf ihre eigenen personenbezogenen Daten folgende Rechte:

  • Auskunft nach Art. 15 DS-GVO in Verbindung mit § 34 BDSG-neu übera) die Verarbeitungszwecke,b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten konkret betroffener Personen offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen,d) falls möglich, die geplante Dauer, für die die konkreten personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten einer konkret betroffenen Person oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung,

    f) das Bestehen eines Beschwerderechts einer konkret betroffenen Person bei einer Aufsichtsbehörde,

    g) die Herkunft personenbezogener Daten, wenn diese nicht bei der konkret betroffenen Person selbst erhoben wurden, sondern bei Dritten,

    h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DS-GVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

  • Berichtigung und Vervollständigung nach Art. 16 DS-GVO in Verbindung mit §§ 27 und 28 BDSG-neu, also das Recht konkret betroffener Personen, vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Löschung nach Art. 17 DS-GVO in Verbindung mit §§ 4 und 35 BDSG-neu, soferna) die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,b) die konkret betroffene Person ihre Einwilligung widerruft, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO stützte, und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt,c) die konkret betroffene Person gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung durch den Verantwortlichen vorliegen, oder die konkret betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein,d) die personenbezogenen Daten einer konkret betroffenen Person unrechtmäßig verarbeitet wurden,e) die Löschung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich ist, dem der Verantwortliche unterliegt,

    f) die personenbezogenen Daten in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben wurden.

  • Die vorstehend genannten Gründe geben aber dann einer konkret betroffenen Person kein Recht auf Löschung, soweit die Verarbeitung erforderlich ista) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information,b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde,c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h) und i) sowie Art. 9 Abs. 3 DS-GVO,d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO, soweit eine Löschung voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, odere) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO in Verbindung mit §§ 27, 28 und 35 BDSG-neu, soferna) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der konkret betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die konkret betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt,c) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die konkret betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oderd) die konkret betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
  • Mitteilungspflicht des Verantwortlichen nach Art. 19 DS-GVO, wonach der Verantwortliche allen Empfängern, denen personenbezogene Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 16, Art. 17 Abs. 1 und Art. 18 DS-GVO mitteilt, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Verantwortliche unterrichtet die konkret betroffene Person über diese Empfänger, wenn die konkret betroffene Person dies verlangt,
  • Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO in Verbindung mit § 28 BDSG-neu, wonach jede konkret betroffene Person das Recht hat, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie dem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, soferna) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO beruht,b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, undc) dadurch Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigt werden.
  • Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO in Verbindung mit §§ 27, 28 und 36 BDSG-neu, wonach eine konkret betroffene Person das Recht hat, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diesen Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet nach einem solchen Widerspruch die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der konkret betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die konkret betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

9.2 Die Übermittlung der von einer konkret betroffenen Person beim Verantwortlichen angefragten Informationen erfolgt seitens des Verantwortlichen schriftlich oder in anderer Form, gegebenenfalls auch elektronisch. Falls dies von der konkret betroffenen Person gewünscht wird, kann die Information mündlich erteilt werden, sofern die Identität der konkret betroffenen Person in anderer Form nachgewiesen wurde.

9.3 Der Verantwortliche stellt der konkret betroffenen Person Informationen über die auf Antrag gemäß den Art. 15 bis 22 DS-GVO ergriffenen Maßnahmen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Der Verantwortliche unterrichtet die konkret betroffene Person innerhalb eines Monats nach Eingang deren Antrags über eine Fristverlängerung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung. Stellt die konkret be troffene Person den Antrag elektronisch, so ist sie nach Möglichkeit auf elektronischem Weg zu unterrichten, sofern sie nichts anderes angibt.

9.4 Wird der Verantwortliche auf den Antrag der konkret betroffenen Person hin nicht tätig, so unterrichtet er diese ohne Verzögerung, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Gründe hierfür und über die Möglichkeit, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen.

9.5 Informationen gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO sowie alle Mitteilungen und Maßnahmen gemäß Art. 15 bis 22 DS-GVO und Art. 34 DS-GVO werden vom Verantwortlichen der konkret betroffenen Person unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen einer konkret betroffenen Person kann der Verantwortliche entweder

a) ein angemessenes Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Unterrichtung oder die Mitteilung oder die Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden, oder

b) sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden.
Der Verantwortliche hat den Nachweis für den offenkundig unbegründeten oder exzessiven Charakter des Antrages zu erbringen.

9.6 Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität der natürlichen Person, die den Antrag gemäß den Art. 15 bis 21 DS-GVO stellt, so kann er unbeschadet des Art. 11 DS-GVO zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind.

9.7 Jede konkret betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs gemäß Art. 77 DS-GVO das uneingeschränkte Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Ort des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die konkret betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.

9.8 Aufsichtsbehörde ist der jeweilige Datenschutzbeauftragte eines Bundeslandes, in Bayern

„Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz“,
Wagmüllerstraße 18,
80538 München,
Telefon: 089/21 26 72-0,
Telefax: 089/21 26 72-50,
poststelle@datenschutz-bayern.de.

10. Widerruf einer von einer betroffenen Person erteilten Einwilligung

10.1 Betroffene Personen haben das Recht, eine einmal von ihnen im Rahmen der DS-GVO sowie des BDSG-neu dem Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erteilte Einwilligung jederzeit, kostenfrei und ohne irgendeine Begründung zu widerrufen. Das gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die die konkret betroffene Person dem Verantwortlichen vor der Geltung der DS-GVO und dem BDSG-neu am 25. Mai 2018 erteilt hat.

10.2 Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

10.3 Der Widerruf der von einer konkret betroffenen Person erteilten Einwilligung hat zur Folge, dass der Verantwortliche die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführt.

11. Automati­sierte Entscheidungs­findung und Grenz­überschreitung

11.1 Eine grenzüberschreitende Datenverarbeitung findet nur dann statt, wenn der Versorger einer konkret betroffenen Person seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.

11.2 Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet beim Verantwortlichen nicht statt.

12. Änderung der Datenschutz­erklärung

Die Datenschutzerklärung kann vom Verantwortlichen geändert werden, wenn dies aus gesetzlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen veranlasst ist.

Ihre Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen

© Kanzlei für Energierecht Lutz Freiherr von Hirschberg, Weiden i. d. OPf.
Stand Oktober 2019