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Kunden profitieren auch für die erste Jahreshälfte vom verringerten Steuersatz

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpakets zur Corona-Krise die Umsatzsteuer temporär vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 gesenkt. Der volle Umsatzsteuersatz wird dabei von bisher 19 Prozent auf 16 Prozent, der verminderte von 7 Prozent auf 5 Prozent reduziert.

Die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen (DSDL) informieren darüber, dass ihre Kunden hiervon nicht erst ab Juli profitieren werden – sondern auch bereits in der ersten Jahreshälfte 2020. Der Grund: Die Verträge der DSDL sehen vor, dass immer derjenige Umsatzsteuersatz berücksichtigt wird, der zum Zeitpunkt der Jahresabschlussrechnung gilt. Und der Tag der sogenannten „Leistungsfeststellung“ liegt im Dezember, also zu einem Zeitpunkt, zu dem der verringerte Steuersatz noch Gültigkeit hat.

Längst nicht alle Energieanbieter in Deutschland gehen so vor. Viele Mitbewerber bieten Verträge an, bei denen Preisänderungen zeitanteilig berechnet werden. Deshalb lautet auch der Rat der Verbraucherzentrale, im Zweifelsfall im Kleingedruckten der Verträge nachzuschauen und notfalls jetzt einen Zählerzwischenstand zu dokumentieren.  

DSDL-Werkleiter Wolfgang Behringer kann für sein Unternehmen Entwarnung geben: „Diesen Aufwand müssen unsere Kunden nicht betreiben. Als regionaler Energieversorger freuen wir uns, wenn unsere Kunden jetzt für das ganze Jahr profitieren – und für unsere Stadtwerke bedeutet dies weder Gewinn noch Verlust, denn die Steuern gingen ja so oder so eins zu eins an den Staat weiter“.

Mit diesem Vorgehen sind die DSDL nicht allein – vielmehr folgen sie hiermit auch den Empfehlungen der kommunalen Dachverbände.

Die Einsparung für einen Haushalt mit einem beispielhaften Verbrauch von 3.500 kWh im Jahr und 120 m3 Trinkwasser beträgt ca. 35 Euro.