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Neues zu Erzeugungsanlagen

Information bezüglich Nullbesteuerung ab 01.01.2023 für Sie als Anlagenbesitzer

 

Sie hatten bereits in 2022 eine PV-Anlage bei uns angemeldet und Sie erhielten regelmäßige Abschläge?

Oder haben Sie in 2022 eine Anlage bei uns angemeldet und wurden erstmalig für 2022 abgerechnet?

DANN ändert sich für Sie nichts. Sie erhalten weiterhin Ihre Gutschriften und Abrechnungen mit Ihrem gewählten und gewohnten Umsatzsteuerausweis. D.h. die ursprünglich gewählte Besteuerungsform wird mit allen bisher schon geltenden Regelungen weiter angewandt.

Ab 01.01.2023 unterliegt die Lieferung von Solarmodulen und den für den Betrieb der Photovoltaikanlage wesentlicher Komponenten und der Speicher für diese Anlage gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz dem Steuersatz von 0 %, so dass für viele Anlagenbetreiber es sich vorteilhafter auswirken kann, von der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Umsatzsteuergesetz Gebrauch zu machen.

  • Für die passende Besteuerungsform für Sie können und dürfen wir keinerlei Auskunft geben. Die Besteuerungsform wählen Sie als Anlagenbetreiber.
  • Bei Rückfragen etc., empfehlen wir Ihnen diesbezüglich dringend die Rücksprache mit Ihrem steuerlichen Berater.

 

An der Mitteilungspflicht gegenüber dem Netzbetreiber und ggf. dem Finanzamt ändert sich nichts, Sie müssen uns weiterhin jegliche Änderungen zur gewählten Besteuerungsform mitteilen.

Wir bitten Sie Änderungen schnellstmöglich anzuzeigen.

 

Die Besteuerungsform von Neu- sowie die Änderung von Bestandsanlagen können Sie uns mit dem Formular Umsatzsteuernachweis für Einspeiser anzeigen.

 

Einige Informationen finden Sie auch unter den nachfolgenden Links:

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Hilfe_fuer_Photovoltaikanlagen_2022.pdf

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2023-02-27-nullsteuersatz-fuer-umsaetze-im-zusammenhang-mit-bestimmten-photovoltaikanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=1