Information zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Lauingen, Frauenriedhausen und Haunsheim Das Landratsamt Dillingen a. d. Donau beabsichtigt, auf Vorschlag der Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen, das obengenannte Trinkwasserschutzgebiet durch Rechtsverordnung gem. § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festzusetzen. Das in den Plänen vorgesehene Wasserschutzgebiet erstreckt sich innerhalb der Gemarkungen Lauingen (Donau), Frauenriedhausen und Haunsheim vom nordwestlichen Stadtrand Lauingens in Richtung der Gemeinde Haunsheim. Zum Schutz des Grundwasservorkommens und der öffentlichen Wasserversorgung des Verbandsgebiets der Donau-Stadtwerke Lauingen-Dillingen ist aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit das Wasserschutzgebiet durch Rechtsverordnung festzusetzen. Der Wasserschutzgebietsvorschlag und die Schutzgebietskarte mit den vorgesehenen Schutzgebietsgrenzen liegen in der Zeit vom 17. Oktober 2018 bis einschließlich 20. November 2018 im Rathaus Lauingen (Donau), Herzog-Georg-Straße 17, 89415 Lauingen (Donau) Zimmer Nr. 221 (Stadtbauamt) zur Einsichtnahme aus. Im Anhang befinden sich die Informationen ebenfalls. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lauingen (Donau), oder beim Landratsamt Dillingen a. d. Donau, Fachbereich Wasserrecht Einwendungen erheben. Dillingen 17.10.2018 Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen Schutzgebiet Schutzgebiet Details Schutzgebietsverordnung